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   VGH Baden-Württemberg, 07.09.1987 - 2 S 998/86   

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VGH Baden-Württemberg, 07.09.1987 - 2 S 998/86 (https://dejure.org/1987,8574)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 (https://dejure.org/1987,8574)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1987 - 2 S 998/86 (https://dejure.org/1987,8574)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von

    Zum anderen ist im Wege der Ermessensentscheidung festzulegen, in welchem Umfang die ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung über das Gebührenaufkommen finanziert werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 - und vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren

    Ist ihm vor oder bei Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden, oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 - juris; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 -, BWGZ 1990, 58; Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, ESVGH 46, 177; Urteil vom 04.07.1996 - 2 S 1478/94 - juris Rn. 17; s.a. Urteil vom 11.11.2004 - 2 S 706/04 - juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Ist dem Gemeinderat vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.9.1987 - 2 S 998/86 - Urteil vom 24.11.1988 - 2 S 1168/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    Ist dem Gemeinderat vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (VGH Bad.-Württ. Normenkontrollbeschluß vom 7.9.1987 - 2 S 998/86 - Urteile vom 24.11.1988 - 2 S 1168/88 - und vom 16.2.1989 - 2 S 2279/87 -).

    Danach muß eine Abgabesatzung für alle in Betracht kommenden Anwendungsfälle insbesondere die Bemessung der Abgabe klar und berechenbar regeln und darf nicht eine wesentliche Maßstabsbestimmung der Entscheidung im Einzelfall überlassen ( BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.74 -, BVerwGE 50, 2; Beschluß vom 27.11.1981 - 8 B 189.89 -, NVwZ 1982, 500/501; VGH Bad.-Württ., NKB vom 7.9.1987 - 2 S 998/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87

    Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer

    Ob der Kostendeckungsgrundsatz durch eine Gebührensatzregelung verletzt ist, beurteilt sich demnach weiterhin allein nach den Verhältnissen bei Ergehen des Satzungsbeschlusses, also insbesondere auf der Grundlage der in diesem Zeitpunkt angestellten Kosten- und Gebührenschätzungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.9.1987 -- 2 S 998/86 --; Urteil vom 3.11.1987 -- 2 S 887/86 --).

    Nur unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 2 -- 5 FlBGS 1987 wird hinreichend deutlich, in welchen Fällen die Gebühren nach der Art und Zahl bzw. nach der Dauer der Verrichtungen der Beschauer bemessen werden (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.9.1987 -- 2 S 998/86 --, BWGZ 1988, 306).

  • VG Karlsruhe, 28.04.2014 - 7 K 2374/13

    Erhebung von Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren

    Zum anderen ist im Wege der Ermessensentscheidung festzulegen, in welchem Umfang die ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung über das Gebührenaufkommen finanziert werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 - und vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 -, juris).

    Liegt dem Satzungsgeber beim Erlass bzw. bei einer Änderung der Gebührensatzung keine Gebührenkalkulation vor, ist die Gebührensatzung ungültig (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 27.03.2001 - 5 D 291/99 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.11.2000 - 4 K 8/99 -, juris; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand: Jan. 2013, § 14 KAG, Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94

    Unterschiedliche Gebührenmaßstäbe für verschiedene Nutzergruppen erfordern

    Ist dem Kreistag vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden, oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 7.9.1987 - 2 S 998/86; VGH Bad-Württ, Urt v 16.2.1989 - 2 S 2279/87 -, BWGZ 1990, 58; zuletzt VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 27.2.1996 - 2 S 1407/94; vgl zur Erforderlichkeit einer Gebührenkalkulation ferner Schmid in Faiss/Faiss/Giebler/Lang/Schmid, Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden- Württemberg, 6. Aufl, RdNr 787a ff).
  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

    Ist die dem Kreistag unterbreitete Gebührenkalkulation in einem wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge (vgl. u. a. VGH Bad-Württ, Urt. v. 29.10.2003 - 2 S 1019/02 - DÖV 2004, 577; Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540; Normenkontroll-Beschl. v. 7.9.1987 - 2 S 998/86; Urt. v. 16.2.1989 - 2 S 2279/87 - BWGZ 1990, 58).
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